Urlaubskonto
Wie Kadra den Resturlaub berechnet, wie Sie den Übertrag aus dem Vorjahr buchen und den Verfallshinweis rechtssicher dokumentieren.
So setzt sich der Resturlaub zusammen#
Das Urlaubskonto finden Sie in der Akte im Reiter Abwesenheiten, für jedes Jahr einzeln:
| Zeile | Bedeutung |
|---|---|
| Anspruch | Jahresurlaub laut Beschäftigung |
| Übertrag Vorjahr | Rest aus dem Vorjahr, mit Verfallsdatum |
| Korrektur | manuelle Zu- oder Abbuchung, mit Begründung |
| genommen / genehmigt | genehmigte Abwesenheiten, die den Urlaub mindern |
| davon offen beantragt | noch nicht entschiedene Anträge |
| Tage Rest | was noch übrig ist |
Anspruch bei Ein- und Austritt im Laufe des Jahres#
Wer im Laufe des Jahres ein- oder austritt, hat nach § 5 BUrlG oft nur einen Teilanspruch. Klicken Sie auf Anspruch aus Beschäftigung neu berechnen (§ 5 BUrlG). Kadra schlägt dann den Anspruch vor:
- Eintritt nach dem 1. Juli: 1/12 des Jahresurlaubs je vollem Beschäftigungsmonat
- Austritt bis zum 30. Juni: 1/12 je vollem Beschäftigungsmonat
- Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet
Hinweis
Der berechnete Wert ist ein Vorschlag nach Gesetz. Gelten bei Ihnen günstigere Regeln (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag), passen Sie den Anspruch über Bearbeiten an.
Übertrag aus dem Vorjahr#
Zu Beginn eines neuen Jahres holen Sie den Rest aus dem Vorjahr über den Knopf Übertrag mit der Jahreszahl des Vorjahres (z. B. Übertrag 2025) ins neue Konto. Kadra übernimmt den Rest (nie negativ) und setzt als Verfallsdatum standardmäßig den 31. März.
Über Bearbeiten können Sie Übertrag und Verfallsdatum anpassen. Für den Verfall legt Kadra automatisch die Frist Resturlaub verfällt an, 60 Tage vorher werden Sie erinnert.
Verfallshinweis dokumentieren#
Urlaub verfällt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter rechtzeitig und konkret auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG 9 AZR 541/15).
- Den Mitarbeiter schriftlich auf seinen Resturlaub und das Verfallsdatum hinweisen (z. B. per E-Mail oder Brief).
- Im Urlaubskonto Verfallshinweis erteilt klicken.
Kadra speichert das Datum („Auf Verfall hingewiesen am …“). Bewahren Sie das Hinweisschreiben zusätzlich als Dokument in der Akte auf.
Achtung
Ohne nachweisbaren Hinweis verfällt der Urlaub nicht, auch nicht nach dem 31. März.
Korrekturen#
Für Sonderfälle (etwa Urlaub, der vor der Einführung von Kadra genommen wurde) nutzen Sie Bearbeiten → Korrektur (±). Ein Grund der Korrektur ist Pflicht und wird protokolliert.
Zuletzt aktualisiert am 28. Oktober 2026