Gewerberegister
Für Polizei, Bürgeramt und Gewerbeaufsicht. So finden Sie Firmen mit Inhabern und Mitarbeitern, tragen Gewerbestraftaten und Lizenzen ein und führen Gewerbeakten.
Das Gewerberegister unter JustizGewerberegister zeigt jede angemeldete Firma mit Inhabern, Mitarbeitern und ihrem Stand beim Finanzamt. Es ist für Behörden gedacht, die über Firmen Bescheid wissen müssen, ohne in deren Buchhaltung zu sehen. Deshalb gibt es hier keine Umsätze, Kontostände oder Steuerbeträge, nur ob beim Finanzamt etwas offen ist.
Welche Firmen es gibt und wer dort arbeitet, kommt vom Spieleserver. Neue Firmen legt das Finanzamt in der Buchhaltung an.
Firma finden#
Suchen Sie nach Firma, Inhaber oder Mitarbeiter und klicken Sie auf Öffnen. Auf der Firmenseite führen die Namen der Inhaber und Mitarbeiter direkt zu ihren Personenprofilen. Steht dort „keine Personenakte“, gibt es für diesen Charakter noch kein Profil im Portal.
Gewerbestraftaten, Verwarnungen und Vermerke#
- Wählen Sie auf der Firmenseite die Art: Gewerbestraftat, Gewerbeverwarnung oder Vermerk.
- Tragen Sie einen Titel ein, z. B. „Verkauf ohne Lizenz“, dazu den Sachverhalt.
- Optional: Bußgeld.
- Klicken Sie auf Eintragen.
Bußgeld ist nur ein Vermerk
Ein Bußgeld im Gewerberegister wird nicht eingezogen. Kassieren müssen Sie es über einen Strafzettel oder eine Rechnung.
Gewerbliche Lizenzen#
- Tragen Sie unter Gewerbliche Lizenzen die Lizenz ein, z. B. „Schanklizenz“.
- Optional: Nummer, Gültig bis (leer = unbefristet) und eine Notiz mit Auflagen oder Umfang.
- Klicken Sie auf Lizenz erteilen.
Die Spalte Status zeigt, ob eine Lizenz gültig, abgelaufen oder entzogen ist. Über die Knöpfe in ihrer Zeile entziehen Sie eine Lizenz, erteilen sie wieder oder löschen sie aus dem Register. Gelöschte Lizenzen und Einträge landen wie Gewerbeakten 30 Tage im Papierkorb.
Gewerbeakten#
Für längere Vorgänge, z. B. eine Kontrolle der Betriebsstätte oder eine Beschwerde über Lärm, legen Sie eine Gewerbeakte an:
- Tragen Sie unter Neue Gewerbeakte einen Titel ein und klicken Sie auf Gewerbeakte anlegen.
- Beschreiben Sie in der Akte den Sachverhalt und setzen Sie den Status (Offen oder Abgeschlossen).
- Halten Sie Fortschritte mit Vermerk hinzufügen fest.
Gewerbeakten sind keine Akten aus dem Aktenmodul und brauchen deren Rechte nicht. Sie lassen sich drucken.
Gewerbeakte löschen verschiebt die Akte samt allen Vermerken in den Papierkorb. Dort kann die Systemverwaltung sie 30 Tage lang wiederherstellen, danach ist sie endgültig weg.
Zuletzt aktualisiert am 2. November 2026